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Sind die Regelungen der HOAI rechtsgültig?

In der Projektarbeit ist sie allgegenwärtig - die HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) - eine rein deutsche Verordnung, welche viele Aspekte der entsprechenden Leistungen für alle Parteien verbindlich regelt.

Nun wurde jedoch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 04.07.2019 (Az.: C-377/17) festgestellt, das die HOAI - zumindest in Teilen - gegen europäisches Recht verstoße.

Konkret ging es im vor dem EuGH verhandelten Fall um die in der HOAI als verbindlich festgelegten Mindest- und Höchstsätze für Planungsarbeiten. Diese in der HOAI festgelegten Sätze werden in Zukunft somit nicht mehr anwendbar sein - Deutschland muss hier die HOAI entsprechend anpassen.

Was bedeutet dies in Projekten:

  • Architekten und Ingenieure können sich in Angeboten und Abrechnungen nicht mehr auf die bisherigen HOAI-Festlegungen berufen.
  • Auftragnehmer können hier versuchen, bessere Angebote für Architektur- und Ingenierleistungen zu erhalten, als bisher.

Der Preiskampf auf diesem Sektor sei somit eröffnet!

Wichtig:

Das Urteil des EuGH betrifft ausschließlich die Preisgrenzen der HOAI. Alle weiteren Regelungen der entsprechenden Verordnung, also z.B. die Phasenabgrenzungen und Zuständigkeitszuscheidungen uvm. sind durch dieses Urteil vorerst nicht in Frage gestellt.

Zuletzt aktualisiert am 2019-09-07 von Martin Pangert.

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Johann Wolfgang von Goethe:

Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.

Druckdatum: 2024-03-28
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